Das Dorf Hofstetten, früher auch Hoffstetten und Hochstetten genannt, ist aller Wahrscheinlichkeit römisch-helvetischen Ursprungs, das heisst, die Gründung lässt sich nicht datieren. Es führte aber eine römische Strasse von der Burg Kien im Kienholz nach Hofstetten über den Brünig.
Die erste Jahreszahl, welche im Zusammenhang mit Hofstetten auftaucht, ist 1368. Damals war das alte Reichslehen Hofstetten Bestandteil der Herrschaft Ringgenberg. Philip aus diesem Geschlecht verlieh Hofstetten als freies Mannlehen dem Ritter Heinrich von Resti, Arnold Miescher und Petermann von Grünstein. Der Ritter Heinrich von Resti vermachte zum Seelenheil für sich und seine Eltern im September 1368 alle seine Rechte von Hofstetten dem Kloster Interlaken. 1372 erwarb das Kloster Interlaken das Dorf Hofstetten mit Leuten und Gütern, mit Twing und Bann und voller Herrschaft vergabungs-weise vom Junker Philip von Ringgenberg, welcher Hofstetten als Reichslehen innehatte. Im Jahre 1445 wurde Hofstetten der Stadt Bern vermacht.
Jahr Total Einwohner
1850 300
1860 311
1870 394
1880 425
1888 410
1900 426
1910 426
1920 401
1930 400
1941 412
1950 463
1960 441
1970 431
1980 476
1990 554
2000 551
2010 566
2017 537
2020 530
Als in Hofstetten die «Blüten» blühten
Im Januar des Krisenjahres 1933 entschloss der Gemeinderat Hofstetten die Bargeldknappheit mit selbst hergestelltem «Notgeld» zu überbrücken. Die arbeitslos gewordenen Schnitzler erbauten die
Strasse nach Brienzwiler und wurden von der Gemeinde Hofstetten zur Hälfte in der neu geschaffenen Währung entlöhnt, weil die Staats- und Bundesbeiträge mit Verspätung ausbezahlt wurden.
Anerkanntes Zahlungsmittel
Die «Gutscheinwährung» kam in Umlauf und wurde überall in der Gemeinde als Zahlungsmittel anerkannt. Vor allem die Gemeindesteuern wurden nun mit Gutscheinen bezahlt, aber schon bald konnte man auch im nächstgelegenen Wirtshaus der Nachbargemeinde Brienz damit einkehren.
Während die Sache also in Hofstetten bestens funktionierte, kam von der Obrigkeit unerfreulicher Bescheid: Der Gemeinderat habe die Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank verletzt, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement mit. Die Regierung des Kantons Bern verlangte den sofortigen Einzug und die Vernichtung des Gutscheingeldes.
«... nicht erschrocken»
«Als uns der damalige Landjäger Rychen diesen Bescheid überbrachte, sind wir deswegen nicht erschrocken», berichtet alt Gemeindeschreiber Hansjakob Blatter. In der Tat: Das Antwortschreiben des Hofstetter Gemeinderates ans Finanzdepartement tönt durchaus nicht eingeschüchtert: «Ihr Schreiben ... weist wiederum ziemlich diktatorischen Charakter auf, und wir können schon begreifen, dass der hohe Regierungsrat eine schwache Gemeinde seine starke Hand fühlen lassen kann, um so mehr als er ja auf Befehl des mächtigen Eidgenössischen Finanzdepartementes handelt.» Und weiter teilte der erboste Hofstetter Gemeinderat seiner hohen Obrigkeit mit: «Dass das Eidgenössische Finanzdepartement in solcher (Not)-Situation eine kleine Gemeinde lehren will, die Bundesverfassung zu respektieren, ist geradezu ein Hohn.»
Vor dem Grossen Rat
Als aber bekannt wurde, dass auch die Gemeinden Brienz, Därligen und St. Stephan so vorgehen wollten, drohte die Berner Regierung mit einer Sperrung sämtlicher Staatsbeiträge. Nun zogen die Hofstetter Gemeindeväter ihr Geld aus dem Umlauf zurück, weigerten sich aber standhaft, es vernichten zu lassen. In der Septembersession 1936 des Berner Grossen Rates musste Finanzdirektor Guggisberg in seiner Antwort auf eine diesbezügliche Interpellation das Vorgehen von Hofstetten nochmals mit aller Deutlichkeit als ungesetzlich erklären.
Sammlerwert
Heute haben die Gutscheine nur noch Sammlerwert. Sie legen aber Zeugnis ab von den Bestrebungen einer kleinen Gemeinde, sich wenn nötig auch mit ungewöhnlichen Mitteln über eine Krise zu
helfen.