03.06.2026
03.06.2026
Das Trinkwasser kann wieder wie gewohnt verwendet werden.
Wir bitten Sie, vor der normalen Verwendung des Leitungswassers als Trinkwasser noch folgende Vorkehrungen zu treffen:
Das Wasser kann auch weiterhin einen leichten Geruch oder Geschmack nach Chlor aufweisen. Dies ist lebensmittelrechtlich zulässig und gesundheitlich unbedenklich.
Weitere Informationen zu den Ursachen und den getroffenen Massnahmen der Verunreinigung kann dem untenstehenden Dokument entnommen werden.
03.06.2026
09.00 Uhr:
Die gestern entnommenen Wasserproben werden derzeit im Labor untersucht. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Wir bitten die Bevölkerung, die Vorsichtsmassnahmen bis auf Weiteres weiterhin zu beachten. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden wir entsprechend informieren.
Bei Fragen kann der Brunnenmeister Dres Stähli 079 724 29 69 oder die Gemeindebetriebe Brienz 033 952 22 52 kontaktiert werden.
01.06.2026
11.00 Uhr:
Zurzeit wird das Wasserleitungsnetz sowie das Reservoir mit Javel desinfiziert.
Bitte befolgen Sie weiterhin die Vorsichtsmassnahmen. Gleichzeitig sollten Sie zur Zeit keine Pflanzen mit Leitungswasser wässern. Sobald das Leitungsnetz seitens Wasserversorgung oder Gemeinde wieder freigegeben wird, sollten Sie alle Wasserleitungen sehr gut durchspülen.
Bei Fragen kann der Brunnenmeister Dres Stähli 079 724 29 69 oder die Gemeindebetriebe Brienz 033 952 22 52 kontaktiert werden.
01.06.2026
Wichtiger Hinweis: Von dieser Massnahme betroffen ist ausschliesslich das Versorgungsgebiet Schried, welches sein Trinkwasser von der gemeinsamen
Wasserversorgung Breitenberg bezieht.
Nicht betroffen sind alle Haushalte und Betriebe, die ihr Trinkwasser vom Reservoir Kächbrunnen/Leimerli beziehen. Für diese gelten keine besonderen
Vorsichtsmassnahmen.
Das Trinkwasser im Versorgungsgebiet Schried ist mikrobiologisch verunreinigt. Es sind ab sofort folgende Vorsichtsmassnahmen zu treffen:
Was können Sie tun?
Dieser Aufruf ist gültig bis zum Widerruf durch die Wasserversorgung der Gemeinde.
Bei Fragen kann der Brunnenmeister Dres Stähli 079 724 29 69 oder die Gemeindebetriebe Brienz 033 952 22 52 kontaktiert werden.
18.05.2026
Das VBS legt das Objektblatt Meiringen sowie das Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend den Militärflugplatz Meiringen, die Stationierung des neuen Kampfflugzeugs (NKF) F-35A und die Erleichterungen nach Art. 14 der Lärmschutz-Verordnung vom 18. Mai 2026 bis 17. Juni 2026 öffentlich auf.
Die entsprechenden Unterlagen können Sie auf folgenden Seiten einsehen:
Sachplan:
www.sachplanmilitär.ch/mitwirkung
Plangenehmigungsverfahren:
www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren
Zudem stehen die Unterlagen während der Auflagefrist zu den Öffnungs-zeiten bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten zur Einsichtnahme bereit.
16.04.2026
26.02.2026
Der Gemeinderat hat am 17. Februar 2026 gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und Art. 62 ff des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 mit sofortiger Wirkung eine Planungszone beschlossen.
Informationen zur Planungszonen können den untenstehenden Dokumenten entnommen werden.
23.02.2026
Die Einwohnergemeinde Hofstetten hat vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 insgesamt 2'395 Kilogramm Haushaltkunststoffe gesammelt und ein entsprechendes Umweltzertifikat erhalten. Wir danken der Bevölkerung von Hofstetten herzlich für das Engagement in Bezug auf das Recycling.
20.11.2025
01.09.2025
Melden Sie Ihre Anmeldung, Ihren Wegzug in eine andere Gemeinde oder einen Umzug innerhalb der Gemeinde bequem von zu Hause aus via Portal eUmzugCH.
Die Benützung von eUmzug ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie hier.
05.06.2025
20.11.2024
06.11.2023
Aus dem Hofstetter-Fotoarchiv wurden von 1600 Bildern 350 Fotos ausgewählt und zu einem Bildband gestaltet.
Der Bildband ist ab sofort bei der Gemeindeverwaltung Hofstetten zu einem Preis von CHF 58.00 erhältlich. Der Bildband kann auch per E-Mail bei der Burgergemeinde Hofstetten ([email protected]) bestellt werden. Der Versand erfolgt nach Vorauskasse.
Weitere Informationen zum Bildband entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Dokument.
Die Nachfrage von Privatpersonen nach Bauland und auch nach bestehenden Objekten ist seit gut zwei Jahren konstant hoch. Die Gemeindeverwaltung führt intern eine Liste mit Objekten und Bauland, welche zu verkaufen oder zu vermieten sind und vermittelt gerne weiter. Auch führt das Standortmarketing Region Haslital-Brienz einen Baulandkataster, welcher online einsehbar ist (www.baulandkataster.regiogis-beo.ch).
Wir bitten Sie solche Objekte bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
Mit dem Wappen der Gemeinde Hofstetten wurden Stofffähnli gemacht. Diese können für CHF 8.00 / Stück auf der Gemeindeverwaltung Hofstetten gekauft werden.
Melden Sie Ihre Anmeldung, Ihren Wegzug oder Ihren Umzug innerhalb der Gemeinde ganz einfach online.
eBau ist das elektronische Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern. Seit dem 1. März 2022 müssen alle Baugesuche online eingereicht werden. Informationen über eBau
Hier gelangen Sie zur Anmeldung
Mit Betreuungsgutscheinen werden die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilienorganisationen vergünstigt. Informationen über kiBon
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Hofstetten.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung Hofstetten