Dienstleistungen


Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten...

.... bei Zuzug

  • Persönliche Anmeldung innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum. Mitzubringen sind der Heimatschein, das Familienbüchlein und der AHV Ausweis.
  • Wochenaufenthalter müssen bei der Wohnsitzgemeinde einen Heimatausweis anfordern und diesen zur Anmeldung mitbringen.
  • Ausländerinnen und Ausländer haben ihren Reisepass und den Ausländerausweis mitzubringen. Bei Neueinreise sind ausserdem der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag sowie der Nachweis der Krankenkassenversicherung vorzulegen.

... bei Umzug innerhalb von Hofstetten

  • Der Einwohnerkontrolle ist die Adressänderung innert 14 Tagen zu melden.

... bei Wegzug

  • Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle spätestens am Tag des Wegzugs mit dem Niederlassungsausweis.
  • Auländerinnen und Ausländer legen der Fremdenkontrolle bei der Abmeldung den Reisepass und den Ausländerausweis vor.

...bei Tod

  • Mitteilung an Wohnsitzgemeinde des / der Verstorbenen.
  • Für das Siegelungsprotokoll müssen sämtliche Vermögenswerte vorgewiesen werden.

... bei Beschaffung einer Identitätskarte oder eines Passes

Am 1. März 2010 wurde der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt. Die Ausweise sind nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern in einem der sieben Ausweiszentren des Kantons Bern zu beantragen. Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter Tel. 031 635 40 00. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00  bis 17.00 Uhr. Der Ausweis muss bei Beantragung bezahlt werden. Weitere Information unter:


... bei Einheimischenausweisen

Einheimischenausweise erhalten bei der Gemeindeverwaltung nur Personen, welche in der Gemeinde festen Wohnsitz haben. Zur Erstellung des Ausweises benötigen Sie ein Passfoto. Die erstmalige Ausstellung mit einer einjährigen Gültigkeit kostet Fr. 10.00. Der Ausweis kann während weiteren vier Jahren jeweils gratis um ein Jahr verlängert werden.


... bei Anmeldung als Arbeitslose

Das AVA ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur Regionalen Arbeitsvermittlung und zur Arbeitslosenkasse Kanton Bern.

 

Kontakt: 

AVA Amt für Arbeitslosenversicherung

Kundenservice-Center

Mönchstrasse 4b

3600 Thun

 

Tel. +41 31 636 70 00

www.be.ch/ava-kontakt

 

Öffnungszeiten Kundenservice-Center:

Montag bis Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr / 13.30-17.00 Uhr

Freitag: 08.00-12.00 Uhr / 13.30-16.30 Uhr


... bei finanziellen Notlagen

Die Sozialhilfegesetzgebung ermöglicht jeder Person die Führung eines menschenwürdigen und eigenverantwortlichen Lebens. Der Sozialdienst Region Jungfrau unterstützt Personen in persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Notlagen.

 

Standort: Sozialdienst Region Jungfrau, Jungfraublickallee 16, 3800 Matten

Postadresse: Sozialdienst Region Jungfrau, Postfach, 3800 Interlaken

Tel. 033 826 06 26, Fax 033 826 06 27

www.sdrj.ch


... bei Fragen und Hilfe im Kindes- und Erwachsenenschutz

Am 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Es ersetzt das bisherige Vormundschaftsrecht.

Auf dieses Datum treten auch die Fachbehörden in Funktion, wie sie im Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) vorgesehen sind. Diese Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) lösen die bisherigen vormundschaftlichen Behörden ab.

 

Für die Region Oberland Ost ist neu folgende Fachbehörde zuständig:

 

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberland Ost

Schloss 9

3800 Interlaken

Telefon 031 635 22 25

info.kesb-oo@be.ch

 

Hier können sie weitere Informationen über das KESG erfahren.


... bei Strafregisterauszügen

Ein Strafregisterauszug kann online über das Internet bestellt werden. Er wird innert weniger Tage per A-Post zugestellt. Die Bezahlung erfolgt online mit der Kreditkarte Mastercard, Visa), der Postcard oder bar am Schalter der Post (nicht möglich am Postagentur Schalter in Hofstetten).


... bei Hundehaltung

Jeder Hund muss durch die Halterin oder den Halter bei der Gemeinde gemeldet werden. Für alle in unserer Gemeinde gehaltenen Hunde ist eine Hundesteuer von Fr. 80.00 pro Hund zu entrichten. Taxpflichtig sind nur diejenigen Hunde, welche per Stichtag 1. August über drei Monate alt sind. Die Hunde müssen gechipt oder tätowiert sein. Die bei AMICUS registrierte Chip- oder Tätowierungsnummer muss mit dem jeweiligen Halter des Hundes übereinstimmen.


... bei Waldbrandgefahr

Sind Sie sich nicht sicher, ob eine Waldbrandgefahr besteht? Unter www.be.ch/waldbrandgefahr werden Sie bestens informiert.


...bei der Einreichung eines Baugesuchs

Ab September 2019 starteten wir zusammen mit weiteren Gemeinden im Verwaltungskreis Oberland-Ost den Betrieb von eBau.

 

Mit e-Bau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff zu eBau erfolgt über unsere Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

 

Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau

 

Hier können Sie sich direkt bei eBau anmelden.

Download
Wegleitung für Baugesuchsteller
Wegleitung, Eingabe eines Gesuches als G
Adobe Acrobat Dokument 1.3 MB

...bei Anmeldung für Betreuungsgutscheine

Ab 1. August 2020 wird das Betreuungsgutscheinesystem in der Gemeinde Hofstetten eingeführt. Via kiBon kann ein Antrag für einen Betreuungsgutschein zur Vergünstigung der familienergänzenden Kinderbetreuung gestellt werden.


...bei einem Auszug aus dem ÖREB-Kataster

Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

 

Seit dem 11. Februar 2021 ist die Gemeinde Hofstetten öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. 

 

Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

 

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

 

Direkte Links:

ÖREB-Viewer

Geoportalkarte ÖREB-Kataster